Was steckt hinter dem Wort “Bio”?
Das staatliche Biosiegel
Seit September 2001 können Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft mit dem staatlichen Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Das kleine sechseckige Zeichen mit dem Schriftzug “Bio” schafft Klarheit, Einheitlichkeit und Orientierung bei Bio- bzw. Öko-Produkten. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich darauf verlassen: “Wo ‘Bio’ drauf steht, ist auch ‘Bio’ drin”. Denn nur Erzeuger und Hersteller, die die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung einhalten und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, dürfen ihre Produkte als Bio- oder Ökoware verkaufen und mit dem Bio-Siegel kennzeichnen.
Kriterien für das Bio-Siegel
Die Nutzung des Bio-Siegels richtet sich nach den Kriterien der EG-Öko-Verordnung. In ihr ist unter anderem Folgendes festgeschrieben:
Verbote:
- Verbot der Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln
- Verbot gentechnisch veränderter Organismen
- Verzicht auf Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln
- Verzicht auf leicht lösliche, mineralische Dünger
Anforderungen:
- Abwechslungsreiche, weite Fruchtfolgen
- Flächengebundene, artgerechte Tierhaltung
- Fütterung mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern

Um sich in dem Dschungel der Bezeichnungen und Formulierungen zurecht zu finden, gilt eine einfache Regel: “Nur wo ‘Bio’ oder ‘Öko’ drauf steht, ist auch ‘Bio’ oder ‘Öko’ drin”, denn “Bio” und “Öko” sind geschützt.
Die EG-Öko-Verordnung schützt z.B. Begriffe wie:
- “Bio- / Öko-”
- “biologisch / ökologisch”
- “kontrolliert ökologisch / biologisch”
- “biologischer / ökologischer Landbau”
- “biologisch-dynamisch”
- “biologisch-organisch”
Diese geschützten Begriffe dürfen für die Bezeichnung eines Produkts nur dann benutzt werden, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischem Landbau stammen. Wasser, Salz, Hefe und die wenigen erlaubten Zusatzstoffe (sie sind im Anhang VI der EG-Öko-Verordnung aufgeführt und werden laufend geprüft) gelten als nicht-landwirtschaftliche Zutat und werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Somit können sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei diesen Bezeichnungen darauf verlassen, dass die Produkte mindestens dem Standard der EG-Öko-Verordnung entsprechen.
Auf vielen Bio-Lebensmitteln findet sich außer dem Bio-Siegel auch ein Zeichen der acht ökologischen Anbauverbände: Biokreis, Bioland, Biopark, Demeter, Ecovin, Gäa, Naturland oder Ökosiegel. Das bedeutet, dass bei der Erzeugung der landwirtschaftlichen Zutaten und bei der Herstellung des Produktes neben der EG-Öko-Verordnung auch die in Teilbereichen oft noch strengeren Richtlinien des jeweiligen Verbandes eingehalten wurden.
Darüber hinaus haben deutsche Lebensmittelhändler eigene Marken für Bio-Lebensmittel, die sie auch bewerben. Dazu gehören z.B. “Alnatura”, “Bio aus ökologischer Erzeugung”, “BioBio”, “Naturkind”, “Bio Wertkost”, “Füllhorn” oder “Naturkost Grünes Land”. Bio-Produkte von Reformwaren-Herstellern tragen ein grünes Blatt mit der Aufschrift “Bio”.
Irreführende Bezeichnungen
Durch Formulierungen wie:
- “aus kontrolliertem Anbau”
- “von staatlich anerkannten Bauernhöfen”
- “unter unabhängiger Kontrolle”
- “ungespritzt”
- “ohne Spritzmittel”
- “aus integrierter Landwirtschaft”
- “aus Vertragsanbau”
- “aus alternativer Haltung”
- “aus umweltschonendem Anbau”
ensteht der falsche Eindruck, es handele sich bei diesen Artikeln ebenfalls um Bio-Lebensmittel. All diese Bezeichnungen besagen aber nicht, dass es sich um Bio-Produkte handelt.
Werden die Begriffe “naturrein” oder “natürlich” verwendet, bedeutet dies, dass die Lebensmittel weder Zusatzstoffe noch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder Tierarzneimitteln enthalten und dass sie nicht bestrahlt wurden. Damit ist jedoch nicht gesagt, dass sie biologisch angebaut wurden.
Quelle: http://www.bio-siegel.de
